Ferienwohnungsbesitzer haben einen Pauschal-Betrag zu entrichten, welcher sich aus der Anzahl der Zimmer berechnen lässt.
Ferner hat jeder Betrieb in Engelberg, der unmittelbar oder mittelbar mit dem Tourismus zusammenhängt, die Tourismusförderungsabgabe zu bezahlen.
Genauere Informationen finden Sie im Reglement
Tourismusverordnung Kanton Obwalden 971.31
Tourismusgesetz Kanton Obwalden 971.3
Engelberg-Titlis Tourismus
Klosterstrasse 3
6390 Engelberg
Tel. +41 41 639 77 77
Klosterstrasse 3
6390 Engelberg
Tel. +41 41 639 77 77
Français



titlis.ch













